Das Verwaltungsgericht Ansbach verurteilte die bayrische Datenschutzaufsichtsbehörde zum Eingreifen.
Ein Betroffener hatte beim Verwaltungsgericht geklakt auf Untätigkeit der Aufsichtsbehörde und hatte gewonnen. Der Einspruch der Behörde, das es im Ermessen der Aufsichtsbehörde sei, ob sie tätig wird oder nicht, wurde damit abgewiesen.
Das wird signalwirkung auf alle anderen Datenschutzbehörden haben.
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