Löschfristen von Patientenakten

Ärzte und andere Behandelnde sind nach § 603 des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dazu verpflichtet, die Patientenakte für eine Dauer von 10 Jahren aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen gelten.

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Office 365

Mit weiteren Datenschutzbehörden hat die LDI NRW eine Handreichung für Verantwortliche für den Einsatz von MS 365 erstellt.

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