Mit weiteren Datenschutzbehörden hat die LDI NRW eine Handreichung für Verantwortliche für den Einsatz von MS 365 erstellt.
Die Handreichung dient dazu, Verantwortliche dabei zu unterstützen, gegenüber Microsoft auf die nötigen vertraglichen Änderungen hinzuwirken, um eine Anpassung des Standard-Auftragsverarbeitungsvertrags zu erreichen.
Die DSK hatte bereits im November 2022 festgestellt, dass der Vertrag nicht den Anforderungen der DSGVO, insbesondere des Art. 28 Abs. 3 DSGVO entspricht. Die in der Handreichung in Teil I kompakt dargestellten To-Do’s helfen zum Beispiel Verantwortlichen für die digitale Ausstattung von Schulen, die notwendigen Anpassungen gegenüber Microsoft einzufordern, damit eine Nutzung der Daten von Schülern und Lehrern für eigene Zwecke von Microsoft unterbleibt.
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